AGB

Helmut Millan
Berlin Rikscha Tours

Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Saison 2018)

§ 1 Allgemeines

Die folgenden allgemeinen Miet- und Servicebedingungen sind Bestandteil aller Angebote
zwischen der Malte Leschner und Helmut Millan GbR. Berlin-Rikscha-Tours (im folgenden Berlin-
Rikscha Tours) und dem jeweiligen Vertragspartner (im folgenden Kunde) und finden in ihrer
jeweils gültigen Form auch für alle künftigen Verträge Anwendung.
Mit seiner schriftlichen, fernmündlichen oder elektronischen Buchung bietet der Kunde Berlin-
Rikscha-Tours den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt zustande,
indem der Veranstalter dem Kunden die Buchung auf der Grundlage der AGB schriftlich
(dabei gilt auch die elektronische Form) bestätigt.

Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich und für jeden Fall
widersprochen. Die Angebote von Berlin Rikscha Tours sind freibleibend, sofern sie nicht
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

§ 2 Leistungen / Mietgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung der in der Auftragsbestätigung genannten Zahl
von Fahrradrikschas oder Fahrrädern und / oder die Durchführung von Dienstleistungen mit
diesen.

Im Falle von Eventverträgen verpflichtet sich Berlin-Rikscha-Tours, selbst oder durch
Vertragspartner am vereinbarten Ort und während der vereinbarten Zeit die vereinbarte
Anzahl von Rikschas und / oder Fahrrädern im Auftrag des Kunden einzusetzen. Grundsätzlich
befördert Berlin-Rikscha-Tours dabei die Fahrgäste im Auftrag und auf Kosten des Kunden.

Im Falle von Werbeverträgen verpflichtet sich Berlin-Rikscha-Tours, selbst oder durch
Vertragspartner am vereinbarten Ort und während der vereinbarten Zeit die vereinbarte
Anzahl von Rikschas im Rahmen der regulären entgeltlichen Personenbeförderung mit
Rikschas mit der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Werbung auf den
Karosserieflächen einzusetzen. Wenn nicht anders vereinbart, befördern die Rikschas
Fahrgäste gegen einen Fahrpreis. Der Auftraggeber hat keinerlei Rechte an den Einnahmen
aus der Personenbeförderung.

An Tagen mit schlechten Witterungsverhältnissen kann der Betrieb jedoch bis zur völligen
Einstellung eingeschränkt werden. Als schlechte Witterungsverhältnisse gelten dabei
insbesondere Temperaturen von unter 8 Grad, anhaltende Niederschläge, Windstärken von
mindestens 4 oder Gewitter. Aus dieser Einschränkung erwachsen dem Werbepartner keine
Ansprüche.

§ 3 Mängel bei vermittelten Dienstleistungen

Sollten im Auftrag des Kunden über Berlin-Rikscha-Tours zusätzliche Dienstleistungen gebucht
werden, haftet bei Mängeln der vermittelten Leistung nicht Berlin-Rikscha-Tours, sondern
ausschließlich der jeweilige Leistungsträger.

§ 4 Mietsache / Mietzeit

Die Rikscha bzw. das Fahrrad wird in ordentlichem und verkehrssicheren Zustand übergeben
und ist vom Mieter mit Sorgfalt zu behandeln.

Für entstandene Schäden (insb. Unfälle, Vandalismus, Diebstahl) ist allein der Mieter haftbar.
Verschwiegene Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

Die Rikscha bzw. das Fahrrad ist nicht diebstahlversichert. Die Nutzung erfolgt grundsätzlich
auf eigenes Risiko. Bei Unfällen oder Pannen ist Berlin Rikscha Tours umgehend zu
informieren.

Bei Anmietung der Rikscha ist eine Kaution in Höhe von 400,- Euro zu hinterlegen. Die Miete
wird mit der Kaution verrechnet.

Mietzeit und Mietpreis werden im Vertrag festgehalten.

Verzögert sich die Rückgabe über die im Vertrag festgelegte Dauer hinaus,
kann Berlin-Rikscha-Tours den Mietpreis entsprechend nachberechnen.
Dabei werden an dem vereinbarten Kalendertag, bei einer Verzögerung der Rückgabe von bis
zu 1 Stunde 30 % des Mietpreises, von bis zu 2 Stunden 60 % des Mietpreises und bei mehr
als drei Stunden 100 % des Mietpreises veranschlagt. Jeder angefangene folgende
Kalendertag wird ebenfalls mit 100% des Mietpreises berechnet.

Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Kunde
unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche Berlin-Rikscha-Tours für die Zeit, die für die
Instandhaltung und Reparatur erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten.

Eine vorzeitige Rückgabe bewirkt keine Vergünstigung der Mitgebühr.

Die Übergabe der Rikscha erfolgt am Sitz von Berlin-Rikscha-Tours. Eine Lieferung erfolgt auf
Kosten des Kunden.

Der Gefahrenübergang tritt mit der Unterzeichnung des Mietvertrages ein.

§ 5 Lieferung / Auftragsdurchführung

Die Vereinbarung von Lieferungen und Auftragsfahrten erfolgt unter dem Vorbehalt
rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Wird die Einhaltung des Termins aus Umständen, die
Berlin-Rikscha-Tours zu vertreten hat, unmöglich, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen. Unvorhergesehene,
von Berlin-Rikscha-Tours nicht zu vertretende Ereignisse, wie z.B. Streik, Aussperrung,
Unfallschaden, Betriebsstörungen, Unwetter etc. berechtigen Berlin-Rikscha-Tours – unter
Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Kunden – vom Miet- und Servicevertrag
zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung
hinauszuschieben.

§ 6 Gestaltung der Werbung

Berlin Rikscha Tours stellt dem Kunden rechtzeitig alle zur Gestaltung der Werbung
notwendigen Daten zur Verfügung. Die reprofähigen Layouts zur Gestaltung der
Werbeflächen werden vom Kunden in der Regel bis spätestens sechs Wochen vor Betriebsstart
geliefert. Die Lieferung erfolgt dabei auf Gefahr des Kunden. Berlin-Rikscha-Tours übernimmt
die Produktion und Anbringung der Werbefolien , Werbeträger etc. gemäß den Vorgaben des
Kunden auf dessen Kosten. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche,
insbesondere wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Werbung.

§ 7 Zahlungen

Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, nach Erhalt innerhalb von 10 Tagen ohne
Abzug zahlbar. Verzug tritt nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit ohne weitere Erinnerung ein.
Bei Überschreiten des Fälligkeitsdatums der Rechnungen von mehr als 5 Tagen
ist Berlin-Rikscha-Tours berechtigt, vom Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 6 %
über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt.

Der Rikschafahrer bzw. Leiter der Fahrradtour ist verpflichtet, eine Wartezeit von 20 Minuten
ab Beginn des vereinbarten Zeitpunktes der Führung bzw. Veranstaltung einzuhalten.

Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Gäste muß zwischen den Gästen und dem
Rikschafahrer vereinbart werden, ob – falls der Rikschafahrer anderen Verpflichtungen
nachkommen muß – die Tour verkürzt wird oder ob die ursprünglich vereinbarte Dauer
realisiert werden kann.

Wird die Tour verkürzt, fällt das vereinbarte Honorar in voller Höhe an.

§ 8 Stornierung

Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird an dem Tag wirksam,
an dem er bei Berlin-Rikscha-Tours eingeht. Der Rücktritt muß vom Kunden schriftlich erklärt
werden. Berlin-Rikscha-Tours behält sich dabei ausdrücklich vor, bereits erbrachte Leistungen
dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Es gelten folgende Stornierungsgebühren:
bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
29 – 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20% des Auftragswertes
4 – 1 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Auftragswertes
am Tag der Veranstaltung: 100% des Auftragswertes

§ 9 Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen

Die bestehende Rechtslage ermöglicht es Berlin-Rikscha-Tours in der Regel überall dort ihre
Fahrzeuge einzusetzen, wo auch herkömmliche Fahrräder im Rahmen des Gemeingebrauchs
eingesetzt werden können. Sollte es Berlin-Rikscha-Tours aufgrund von öffentlich-rechtlichen
Verpflichtungen verboten sein, bestimmte Flächen zu befahren (z.B. im Zusammenhang mit
Großveranstaltungen), ist der zwischen Berlin-Rikscha-Tours und dem Kunden geschlossene
Vertrag gemäß § 313 I BGB hinsichtlich des Einsatzgebietes entsprechend anzupassen.

Eine räumliche Einschränkung der Leistung Berlin Rikscha Tours aufgrund von öffentlichrechtlichen
Verpflichtungen führt nicht zu einem Rücktrittsrecht vom Vertrag.

§ 10 Versicherung

Für Fahrer und Fahrgäste der Rikschas von Berlin-Rikscha-Tours bestehen ausreichende
Versicherungen. Eine entsprechende Police wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
Eine Nutzung von vermieteten Fahrrädern erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

§ 11 Schadensersatz

Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Berlin-Rikscha-Tours sind auf den Ersatz des
typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt, es sei denn, es liegt ein Fall von Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit vor. Die Haftung ist dabei auf die Höhe des anteiligen Honorars für
die restliche Vertragslaufzeit beschränkt.

§ 12 Geltungsbereich und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz von Berlin-Rikscha-Tours. Der Vertrag unterliegt ausschließlich
deutschem Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem
Vertrag ist Berlin. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages nicht rechtswirksam sein, so
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am nächsten
kommt.

§ 13 Schlussbestimmung

Der Besteller einer Leistung erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der
Auftragserteilung / Buchugsbestätigung an Berlin-Rikscha-Tours an.

Stand: 1. Januar 2018

Erfahren Sie Berlin mit seiner Kultur und Geschichte auf sinnliche Weise...
Den schönsten Tag im Leben stillvoll genießen.

News

Tour des Monats:

Auch in den Wintermonaten können Sie Berlin mit uns erkunden. Lassen Sie sich verzaubern von der festlichen Stimmung der Weihnachtsmärkte und der illuminierten Boulevards. Vor der Witterung gut geschützt durch ein Klappverdeck und einen großen Baldachin, warm eingepackt in Schafsfelle und Kuscheldecken, geniessen Sie auf einer romantischen Tour das Brandenburger Tor, die Strasse Unter den […]

Berliner Fußballtour – Termine

Auf unserer Tour pendeln wir auf versteckten Wegen zwischen dem ehemaligen Westen und Osten Berlins und erfahren viel Geschichte und Geschichten des Berliner Fußballs und des Fußballs in Berlin. Wir betrachten das Stadion in dem Schalke seinen ersten Meistertitel errang und finden heraus, wo hier die „ Wahre Union“ spielt. Weiter geht es zur „Zickenwiese“ […]

Fahrradverleih / Bike Rental 0163-30 77 297

Genthinerstr.41-43 10785 Berlin Auf dem Parkplatz von Möbel Hübner bei den Tiefgaragen. Fahrradverleih öffnet nur auf Anfrage. Wir freuen uns auf Ihre Anruf! Bis auf weiteres geschlossen